Rechtsprechung
BVerwG, 13.07.1993 - 9 B 365.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1993 - 19 A 10013/90
- BVerwG, 13.07.1993 - 9 B 365.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerwG, 13.07.1993 - 9 B 365.93
Handelt es sich bei den Freitagsgebeten in Rabwah und Lahore aber um eine öffentliche Glaubensausübung, ist die von der Beschwerde herausgestellte weitere polizeiliche Praxis, jegliche Ausstrahlung der Gebetsveranstaltung über den Kreis der an ihr teilnehmenden Ahmadis hinaus auf Passanten und Anlieger zu verhindern, eine asylrechtlich unerhebliche Beschränkung der öffentlichen Religionsausübung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfGE 76, 143 ff.; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 9 C 61.91 - DÖV 1993, 390). - BVerwG, 15.12.1992 - 9 C 61.91
Gewährung von Asyl auf Grund eines Eingriffs in die Religionsausübung im …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1993 - 9 B 365.93
Handelt es sich bei den Freitagsgebeten in Rabwah und Lahore aber um eine öffentliche Glaubensausübung, ist die von der Beschwerde herausgestellte weitere polizeiliche Praxis, jegliche Ausstrahlung der Gebetsveranstaltung über den Kreis der an ihr teilnehmenden Ahmadis hinaus auf Passanten und Anlieger zu verhindern, eine asylrechtlich unerhebliche Beschränkung der öffentlichen Religionsausübung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfGE 76, 143 ff.; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 9 C 61.91 - DÖV 1993, 390).